Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist sehr daran gelegen, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website www.vbg-praeventionskultur.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.

Die Website ist mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Links unterscheiden sich nur in der Farbe und nicht mit einem zweiten Unterscheidungsmerkmal (Icon, Unterstreichung, …)
  • Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte (z. B. Schaltflächen) auf der Website werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
  • Kontraste sind an manchen untergeordneten Stellen evtl. zu gering.
  • Die Formularfelder sind nicht mit Label-Attributen versehen.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
  • Der Text der Webseite zur Erklärung zur Barrierefreiheit, zum Feedback-Mechanismus sowie die Seite "https://vbg-gutscheine.jedermann.de/" sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 23.11.2022 erstellt.

Barriere melden: Feedback zur Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte benutzen Sie dafür die vorgesehene E-Mail-Adresse:
barrierefreiheit@vbg.de.

Sie können uns auch per Post kontaktieren:

VBG - Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Ressort Informationstechnologie - Usability
Massaquoipassage 1
22305 Hamburg

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter der E-Mail-Adresse info@schlichtungsstelle-bgg.de.